Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
der AvB Consulting Gmb

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der AvB Consulting GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmen. (2) Diese Bedingungen gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. (3) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als AvB Consulting GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsumfang

(1) AvB Consulting liefert die vom Kunden bei AvB Consulting GmbH bestellten Waren als Zwischenhändler gemäß der dem Kunden bekannten Spezifikationsbeschreibungen des jeweiligen Herstellers. Sämtliche Angebote der AvB Consulting GmbH sind stets freibleibend. Angebote und deren Spezifikationen sind nicht verbindlich, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich in dem Angebot bezeichnet sind. (2) Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich von AvB Consulting GmbH als verbindlich bezeichnet worden sind. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Akkreditive, Genehmigungen etc.. Die Lieferfristen verlängern sich automatisch bei Arbeitskampfmaßnahmen (z.B. Streik, Aussperrung) und höherer Gewalt um die Dauer der jeweiligen Störung, auch wenn diese Störungen bei Zulieferern, Herstellern etc. eintritt, ohne dass diese oder AvB Consulting GmbH die Störungen zu vertreten haben. (3) Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden an die von ihm angegebene Versandanschrift. Dies gilt auch, wenn die Lieferungen von einer anderen Anschrift aus als der Geschäftsanschrift von AvB Consulting GmbH erfolgt. (4) Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. AvB Consulting GmbH wird binnen einer Frist von 21 Tagen Bestellungen/Aufträge schriftlich annehmen. Anderenfalls kommt kein Vertrag zustande.

§ 3 Haftung / Ausschluss der Zwischenhändlerhaftung

(1) AvB Consulting GmbH hat Sachmängel der Lieferungen, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. AvB Consulting GmbH tritt dem Kunden seine gegenüber dem Dritten zustehenden Rechte ab. (2) AvB Consulting GmbH haftet in Fällen des eigenen oder zu vertretenden Vorsatzes oder der eigenen oder zu vertretenden groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen folgt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an den Rechtsgütern des Käufers, z. B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der vorangehenden Sätze in Absatz 2 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

§ 4 Aufrechnungsausschluss

Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Das Eigentum an dem Liefergegenstand behält sich AvB Consulting GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor. (2) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer an AvB Consulting GmbH mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab. (3) Im Falle der Verbindung oder Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Kunden steht AvB Consulting GmbH Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Verarbeitungszeitpunkt ergibt. (4) Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde AvB Consulting GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. (5) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die AvB Consulting GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird AvB Consulting auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherheiten freigeben. AvB Consulting GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen den verschiedenen Sicherungsrechten zu.

§ 6 Schlussbestimmung

(1) Für die Vertragsbeziehungen zwischen AvB Consulting GmbH und den Kunden findet ausschließlich deutsche Recht Anwandung. Die Anwendung des einheitlichen UNKaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. (2) Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von AvB Consulting GmbH. Eine gerichtliche Inanspruchnahme des Kunden an seinem Sitz ist AvB Consulting GmbH gestattet. (3) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Bedingungen und/oder eventuell ergänzender Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall werden AvB Consulting GmbH und der Kunde eine Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

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